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Anträge 2. Wiederholung Modulprüfung
Gemäß §11 Abs. 3 sind Anträge auf eine 2. Wiederholung der Modulprüfung bis zum Ablauf der sechsten Woche der Vorlesungszeit des folgenden Semesters zu stellen (schriftlich über das Prüfungsamt). Alle eingehenden Anträge werden 2 Monate nach Beginn der Vorlesungszeit (also Mitte Juni bzw. Mitte Dezember) bearbeitet und schriftlich beschieden. Von daher werden alle Antragsteller aufgefordert, die Anträge mit der Angabe der Anschrift zu versehen!